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Das EEG setzt Marktkräfte außer Kraft

Gastkommentar von Dr. Trutz Graf Kerssenbrock

Rechtsanwalt Dr. Kerssenbrock prangert an, dass die EEG-Umlage Marktkräfte eliminiert und in Deutschland daher keine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung eintreten kann.

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock

Rechtsanwalt und Notar



Im Jahr 2014 belastete die EEG-Umlage Verbraucher und Unternehmen mit 24,6 Milliarden Euro. Etwa 15 Milliarden Euro flossen unter anderem an die Erzeuger erneuerbarer Energien zurück, circa fünf Milliarden Euro wurde für die Befreiung stromintensiver Industrien von der EEG-Umlage aufgebracht. Der verbleibende Überschuß im EEG-Konto von circa drei Milliarden Euro glich die Defizite aus dem Vorjahr in Höhe von 225 Millionen Euro über Gebühr aus und die EEG-Umlage für das Jahr 2015 wurde öffentlichkeitswirksam für den nicht privilegierten Letztverbraucher von 6,24 ct/kWh auf 6,17 ct/kWh gesenkt.

Nach der aktuellen Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die von Mitte März stammt, sind in diesem Jahr 2154 Unternehmen oder Unternehmensteile mit insgesamt 2854 Abnahmestellen bei der Zahlung der EEG-Umlage privilegiert. Gleichzeitig kämpft das EU-Parlament um die Reform des Emissionshandels. Dieses marktwirtschaftliche Instrument zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes ist mittlerweile völlig stumpf geworden. Ein Überangebot an CO2-Zertifikaten hat den Preis völlig verfallen lassen. Eine wesentliche Ursache dieses Überangebots liegt in der Privilegierung der Erneuerbaren Energien, die Emissionsrechte bei konventionellen Stromerzeugern zunehmend überflüssig machen.

Gleichzeitig kommen konventionelle Kraftwerksbetreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ihr Stromangebot hat immer nur eine „Auffüllfunktion“, wenn alle verfügbaren Stromangebote aus erneuerbaren Energien bereits ausgeschöpft sind. Konventionelle Stromerzeuger kommen dann preisorientiert an der Strombörse zum Zuge, bis eine Markträumung stattgefunden hat. Mit anderen Worten, je günstiger der Strom angeboten werden kann, um so eher hat ein Kraftwerksbetreiber die Chance, sein Stromangebot verkaufen zu können. Naturgemäß ist Strom aus Braunkohlekraftwerken günstiger als Strom sogar aus einem der modernsten Gaskraftwerke Europas. »…Gaskraftwerke stehen wegen der Energiewende und des Absturzes der Börsenstrompreise derzeit massiv unter Druck. Die zunehmenden Mengen subventionierten Stroms aus erneuerbaren Energien und die niedrigen Großhandelspreise für Strom lassen mittlerweile keinen Einsatz am Markt mehr zu«, erklärten die vier Betreiber.

Um diesen Effekt des EEG wieder auszugleichen, diskutiert Wirtschaftsminister Gabriel eine neue Abgabe für alte Braunkohlekraftwerke. Diese Abgabe soll den Strom aus Altanlagen verteuern und damit moderne Kraftwerke wieder konkurrenzfähig machen. Die gesamte Braunkohlebranche läuft gegen diese neue Klimaabgabe Sturm und schon sind zahllose Sonderregelungen und Freigrenzen in der Diskussion. Wer die grobe Bestandaufnahme der gegenwärtigen Energiepolitik in Relation zum Zweck des EEG setzt, kann selbst ermessen, wie weit das eigentliche Ziel entfernt ist. Im Klima- und Umweltschutz sind wir durch das EEG nicht wirklich vorangekommen, die Einsparung von circa 78 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 ist mit dem gegenwärtigen Instrumentarium nicht erreichbar.

Von einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung sind wir so weit entfernt wie vor 20 Jahren. Alle gegenwärtigen erneuerbaren Energien müssen hoch subventioniert werden, der Strom kann nicht gespeichert werden, das Stromnetz unterliegt hohen Schwankungen mit einer ständigen Gefahr für die Versorgungssicherheit und kein erneuerbarer Energieträger ist grundlastfähig.

Die volkswirtschaftlichen Kosten wurden nicht verringert, im Gegenteil, wir haben durch das EEG eine Umverteilung von über 20 Milliarden Euro, getragen durch die nicht privilegierten Letztverbraucher auf der Basis einer verfassungswidrigen Sonderabgabe. Die Entlastung der stromintensiven Industrie ab einer bestimmten Verbrauchsmenge hat zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Klein- und Mittelständischen Unternehmen geführt. Die Subvention bestimmter erneuerbarer Energieträger verzerrt zusätzlich die Entwicklung und den Einsatz anderer Energieträger nach Effizienz- und Effektivitätsgesichtspunkten.

Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten und die ökologische Nachhaltigkeit haben bei der Regulierung des „Energiemarktes“ keine Rolle gespielt. Der politischen Energiewende wurde ohne Rücksicht auf die Folgekosten alles untergeordnet – auch die Verfassung. Fossile Energieträger werden nicht geschont, Braunkohleabbau ist durch die Vorgaben für die Stromvermarktung so attraktiv wie lange nicht. Ersetzt wird bestenfalls der Atomstrom.

Abgaben, die die Kostenbelastung der Wirtschaft erhöhen, führen nicht zu Ausgaben Privater in die Forschung und Entwicklung neuer Technologien zur Erzeugung und Speicherung von Strom. Im Gegenteil, sie sind ein Investitionshemmnis, wenn bestehende Technologien aus dieser Abgabe subventioniert sind und damit jeglichem Markteffekt entzogen werden. Wer vor 30 Jahren auf die Energiepolitik geschaut hat und mit heute vergleicht, muß feststellen, dass sich eigentlich nichts geändert hat. Technologisch sind wir stehen geblieben, ein echter Durchbruch zur Nachhaltigkeit, wie sie der Wasserstofftechnologie einmal zugeschrieben wurde, fehlt bis heute.

Fehlallokation von Ressourcen muss man das nennen und das EEG manifestiert diesen Weg für die Zukunft. Das EEG ist ein Beispiel für staatliche Überregulierung und Eingriff in die Rechte von Bürgern und Unternehmen zum Schaden der besten und effizientesten Lösungen für unsere Umwelt. Das EEG verstößt gegen die eigene Zielsetzung, in dem elementare Prinzipien der Umweltpolitik völlig außer Kraft gesetzt werden: Verursacherprinzip, Anreizfunktion, Technologieneutralität, Innovationsförderung.

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