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Mythos Inkasso

10 Fragen und 10 Antworten

Mehr als 20 Millionen Inkassoschreiben pro Jahr, rund eine halbe Million Auftraggeber, 6 Milliarden Euro an realisiertem Geld: Inkassounternehmen sind für die Wirtschaft unverzichtbar. Aber was ist, wenn man selbst einmal einen Inkassobrief erhält? Nachfolgend die zehn häufigsten Fragen an die Branche.

Wie sollte man auf Mahnungen eines Inkassounternehmens reagieren?
Echte Zahlungserinnerungen haben einen Grund, deswegen sollte man jede Mahnung zunächst prüfen. Auf dem Brief des Inkassounternehmens muss stehen, wer der Auftraggeber ist, also beispielsweise bei welchem Gläubiger die Forderung besteht und um welchen Vertrag es geht. Dadurch lässt sich schnell nachvollziehen, ob die Mahnung tatsächlich berechtigt ist.

Muss ich eine Inkassoforderung überhaupt bezahlen?
Berechtigte Forderungen muss man bezahlen. Bei Inkassoforderungen ist der Schuldner meist schon längere Zeit im Zahlungsverzug, das heißt, er hat weder die Rechnung des Gläubigers innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, noch hat er auf dessen Mahnungen reagiert. Auf echte Schreiben sollte man unbedingt reagieren. Denn es gilt die Faustregel: Je länger man wartet, eine berechtigte Forderung zu bezahlen, desto teurer wird es am Ende.

Was passiert, wenn ich eine berechtigte Forderung nicht bezahle?
Der Gläubiger kann durch das beauftragte Inkassounternehmen weitere Schritte veranlassen, um zu seinem Recht zu kommen. Beispielsweise kann das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt werden, in dem die Forderung zunächst tituliert wird. Im weiteren Verfahren kann dann auch ein Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden. Damit sind weitere Kosten verbunden. Alles das vermeidet man, indem man selbst Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnimmt – oder die Forderung bezahlt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Berechtigung bestehen.

Was ist, wenn ich die Forderung nicht sofort bezahlen kann?
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum Verbraucher Rechnungen nicht bezahlen. Manchmal hat man einfach eine Frist vergessen. Manche Schuldner haben nur vorübergehend nicht genug Geld, können die Rechnung aber zu einem späteren Zeitpunkt begleichen. Dann sollten sie unbedingt Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnehmen. Das Inkassounternehmen kann beispielsweise Ratenzahlungen anbieten und – je nach Situation – auf die finanzielle Lage eines Schuldners eingehen.

Was ist, wenn ich überschuldet bin und den Überblick über meine Zahlungsverpflichtungen verloren habe?
Auch in diesem Fall ist das Wichtigste: Nehmen Sie Kontakt mit dem Sie kontaktierenden Inkassounternehmen auf und schildern ihm Ihre Situation. Ver- und Überschuldung ist leider keine Seltenheit in Deutschland. Fast jeder zehnte Erwachsene ist davon betroffen. Hier gilt: Reden hilft. Auch öffentliche Schuldnerberatungsstellen sind eine gute Anlaufstelle, um ein solches Problem anzugehen.

Wie kann ich erkennen, ob eine Forderung berechtigt ist?
Checken Sie die Angaben, die das Inkassounternehmen in dem Anschreiben macht. Wenn Sie Zweifel an der Forderung haben, haken Sie bei dem Unternehmen nach. Seriöse Dienstleister werden alles dafür tun, den Zahlungsanspruch so klar und unmissverständlich wie möglich darzulegen.

Wie erkenne ich, ob das Inkassounternehmen seriös ist?
Schauen Sie nach, ob das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Das können Sie über www.rechtsdienstleistungsregistser.de mit wenigen Klicks selbst feststellen. Gehen Sie in der linken Spalte auf „Registrierungen suchen“ und geben Sie dann zum Beispiel den Namen des Inkassounternehmens ein. Beim Klick auf „Suchen“ erhalten Sie die Anschrift der Firma sowie die zuständige Registrierungsbehörde – meistens ein Land- oder Oberlandesgericht. Dieses Gericht ist auch für die Aufsicht über das Inkassounternehmen zuständig. Ein weiterer Hinweis für Seriosität ist die Mitgliedschaft in einem Branchenverband. Mitglieder des BDIU haben sich der strengen Kontrolle durch den Verband unterworfen. Beim BDIU können sich Verbraucher jederzeit über Probleme mit einem Inkassounternehmen beschweren. Dabei hilft diese Website weiter: www.inkasso.de

Muss ich ein Inkassounternehmen zu mir in die Wohnung oder ins Haus lassen?
Inkasso-Hausbesuche gibt es zwar, aber sie sind selten. Normalerweise schreiben die Unternehmen Briefe oder sie rufen an. Sollte doch einmal ein Inkassomitarbeiter an der Tür klingeln, dann laufen diese Besuche fair und diskret ab, nicht dass zum Beispiel die Nachbarn von den Schulden erfahren. Sinn solcher Besuche ist zu erreichen, dass die offenen Forderungen bezahlt werden. Sehr oft kann man solche Sachverhalte im persönlichen Gespräch viel besser regeln. Beispielsweise trifft man dabei schriftlich dokumentierte Vereinbarungen oder kann auch direkt auf die Forderung bezahlen. Übrigens: Pfänden darf der Inkassomitarbeiter nichts – denn das fällt in die Befugnisse von Gerichtsvollziehern. Hinzu kommt: Schuldner haben selbstverständlich Hausrecht. Wenn sie keinen Inkassomitarbeiter in ihrer Wohnung begrüßen möchten, dann können sie das klar zu verstehen geben, und das Unternehmen muss sich daran halten.

Man hört immer wieder Geschichten von betrügerischen Mahnschreiben. Wie erkenne ich einen solchen Betrug?
Leider hat es in den vergangenen Woche wieder eine Welle von falschen Inkassobriefen gegeben, die viele Empfänger verunsichert haben. Zum Glück lässt sich ein solcher Betrugsversuch meistens leicht erkennen. Anhaltspunkte sind: Der Absender ist weder im Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt, noch ist die Forderung berechtigt. Oft geht es bei solchen Mahnschreiben um dubiose Gewinnspiele oder Kosten für Erotik-Hotlines. Viele solcher Betrugsschreiben wimmeln vor Rechtschreibfehlern. Überweisungen sollen ins Ausland erfolgen, das kann man an der IBAN erkennen. Wichtigster Rat dabei: Solche Mahnungen sollte man auf gar keinen Fall bezahlen! Auch wenn offensichtliche Betrüger mit der Zwangsvollstreckung drohen, sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Einer Zwangsvollstreckung geht in Deutschland ein Vollstreckungsbescheid voraus. Diesem kann man widersprechen, dann prüft ein Gericht, ob die Forderung berechtigt ist, und der Anspruch muss begründet werden.

Sollte ich bei einem betrügerischen Brief Widerspruch einlegen?
Das ist in der Regel keine gute Idee. Viele dieser Betrüger probieren einfach mehrere Adressen aus. Wenn sie feststellen, dass einer der Angeschriebenen reagiert, geben sie nicht so schnell wieder Ruhe. Bei einem Betrug ist der beste Rat: Strafanzeige. Nur bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, die in Deutschland von offiziellen Stellen versandt werden, sollte man widersprechen. Selbstverständlich nur, wenn die geltend gemachte Forderung auch unberechtigt ist. Sonst drohen zusätzliche Kosten.

Mehr Informationen zum BDIU:

  • Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

  • Friedrichstraße 50-55

  • 10117 Berlin

  • Tel.: +49 30 206 07 36-0

  • Fax: +49 30 206 07 36-33

  • E-Mail: bdiu@inkasso.de

  • www.inkasso.de

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