Sie sind hier: Das Fertigungsfachmagazin im Internet » Archiv » Jahrgang 2020 » Ausgabe Februar 2020

Gesetz gesteht Gläubigern Verzugszinsen zu

Konsequenz für säumige Schuldner

Das Thema Zinsen ist in unserer heutigen Zeit fast zu einem Reizwort geworden. Wo werden Guthaben noch nennenswert verzinst – mitunter drohen ja sogar Negativzinsen –, wo zahlt sich Sparsamkeit noch aus? Zinsen sind dennoch immer dann ein Thema, wenn der Unternehmer Zinsen zu zahlen hat, nämlich vor allem an die eigene Bank – oft verursacht durch eigene offene Forderungen, die trotz Fälligkeit durch den Kunden nicht oder jedenfalls nicht fristgerecht ausgeglichen wurden.


Indem sich der Kunde durch späte Zahlung selbst zu einem (vorerst) günstigen Lieferantenkredit verhilft, werden dem Unternehmer ohne eigenes Zutun Zinsbelastungen auferlegt, die Erträge zusätzlich schmälern. Sein Schaden ist also nicht „nur“ die offene Rechnung. Das sollte man im Blick behalten. „Den entstandenen Zinsschaden sollte sich der Unternehmer von seinem Kunden ersetzen lassen. Aber auch wenn ihm kein Zinsschaden – etwa durch Inanspruchnahme eines Bankkredites – entstanden ist, gesteht ihm der Gesetzgeber dennoch eine Verzinsung seiner Forderung zu“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Es lohnt sich also, sich mit dem Thema Zinsen, insbesondere Verzugszinsen, zu beschäftigen“. Nachfolgend beantwortet Drumann Fragen zum Thema (Verzugs-) Zinsen:

Ab wann können Verzugszinsen verlangt werden?

„Verzugszinsen können verlangt werden, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Vorher nicht! Aber ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs können gesetzliche Verzugszinsen und ein ggf. höherer (z. B. Zins-) Schaden geltend gemacht werden. Ein Kunde kommt in Verzug 1. mit Zugang einer Mahnung des Gläubigers, in der dieser ihn zur Zahlung der fälligen Forderung auffordert, 2. wenn ein Zahlungstermin überschritten wurde, der nach dem Kalender bestimmbar war (dieser muss allerdings zuvor vertraglich vereinbart worden sein; allein die einseitige Angabe eines solchen Termins auf der Rechnung reicht nicht aus) – eine Mahnung ist hier nicht nötig – oder 3. grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Dies gilt für Geschäfte zwischen Unternehmern. Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt die 30-Tage-Frist nur, wenn sich ein ausdrücklicher Hinweis auf der Rechnung befindet.“

In welcher Höhe dürfen Verzugszinsen angesetzt werden?

„Die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz. Die Deutsche Bundesbank berechnet jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres den Zinssatz neu, welcher dann im Bundesanzeiger bekannt gegeben (§ 247 BGB) wird. Seit 01.07.2016 beträgt der Basiszinssatz unverändert und vorerst bis zum 31.12.2019 -0,88%.

Der auf Geldforderungen anzusetzende Zinssatz für Verzugszinsen beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Das entspricht 4,12% p.a. für den Geltungszeitraum 01.07.2016 – 31.12.2019.

Ein höherer Zinssatz kann bei Entgeltforderungen (also z. B. dem Preis für Lieferungen oder sonstige Leistungen) aus Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern (also ohne Verbraucherbeteiligung) angesetzt werden. Dieser Zinssatz liegt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Das bedeutet für den Geltungszeitraum 01.07.2016 – 31.12.2019 also 8,12% p.a.

Zinsberechnung – wie geht das?

„Grundsätzlich gilt erst einmal: Die Zinsen, die ab Fälligkeit einer Forderung anfallen, bezeichnet man als Fälligkeitszinsen. Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, können Kaufleute für Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % p. a. berechnen. Verzugszinsen dagegen, die zwischen Kaufleuten bei Entgeltforderungen höher ausfallen und die auch von Verbrauchern geschuldet werden, können erst ab Zahlungsverzug geltend gemacht werden.“

Berechnung von Verzugszinsen – Beispiel:

Unternehmer X hat einem Kunden Y (Verbraucher) Ware geliefert. Die Rechnung beträgt 1.000,- €. Im Vertrag war ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vereinbart. Geliefert wurde am 16.04.2019. Fällig war die Rechnung daher am 30.04.2019. Da das nach dem Kalender bestimmbare Zahlungsziel vertraglich vereinbart war (s. o.), brauchte Unternehmer X seinen Kunden Y nicht zu mahnen, um diesen in Verzug zu setzen. Auf Grund der Feiertage in April und Mai wartete X sogar noch bis zum 20.05.2019 auf einen Geldeingang. Da die offene Forderung jedoch auch bis zu diesem Tage nicht beglichen wurde, schickte er Y eine Mahnung über den Rechnungsbetrag zzgl. der bis dahin angefallenen Verzugszinsen.

Unternehmer X berechnete die Verzugszinsen nach folgender Formel: K (1.000 €) x P (4,12) x T (20) : 100 (Prozentpunkte) : 360 (Tage pro Jahr/kaufmännisch) = Verzugszinsen, die Unternehmer X dem Kunden Y bisher berechnen darf (K = 1.000,- € offene Hauptforderung, P = 5 Punkte [Y ist Verbraucher] über dem Basiszinssatz von - 0,88, also 4,12, und T = 20 Verzugstage, 01.05.2019 – 20.05.2019). 1.000 x 4,12 x 20 : 100 : 360 = 2,28 € Verzugszinsen.

„Es ist leichter, als es aussehen mag!“ so Drumann. „Wenn man einen Zinsrechner aus dem Internet nutzen möchte, sollte man aber nicht blind vertrauen, sondern selbst verstehen, was da wie berechnet wird. Ist jedoch ein abweichender Zinssatz vertraglich vereinbart worden, muss dieser selbstverständlich angewendet werden.“

Kann man einfach mehr Zinsen als die gesetzlich zulässigen verlangen?

„Klare Antwort: Nein! Es gibt aber tatsächlich bestimmte Fälle, wo eine höhere Verzinsung geltend gemacht werden kann. Einfach so' aber einen höheren Zinssatz in Ansatz zu bringen, ohne nachweisbare Grundlage dafür, das geht gar nicht!“

Bestimmte Fälle - Beispiele:

- Ist man nachweislich gezwungen, mindestens einen Bankkredit in Höhe der fälligen Forderung in Anspruch zu nehmen, den man sonst zurückgeführt hätte (insbesondere bei Kontokorrentkrediten), so können die entstandenen Kreditzinsen als Schadensersatz gefordert werden, soweit sie die Verzugszinsen übersteigen.

- Hat man vertraglich für den Falle eines Verzugs (wirksam) höhere Zinsen vereinbart, so kann man diese geltend machen (Vertrag = Nachweis).

- Hätte man den Betrag aus der Forderung anlegen und höhere Zinsen dafür bekommen können, die einem nun, weil der Schuldner nicht gezahlt hat, nachweislich verloren gegangen sind, kann man die entgangenen Anlagezinsen als Schadensersatz geltend machen, soweit sie über die Verzugszinsen hinausgehen.“

Sollten die Geschäftsbedingungen die Höhe der Zinsen beinhalten?

„Etwas, das der Gesetzgeber bereits geregelt hat, muss nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden. Grundsätzlich kann man zwar höhere Zinsen als die gesetzlich festgelegten geltend machen, hierbei sind aber die gerade für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden sehr engen Grenzen zu beachten: Die festgelegten Zinsen dürfen nicht sittenwidrig hoch sein. Die Vereinbarung darf nicht überraschend erfolgen und/oder den anderen Teil unangemessen benachteiligen. Besonders dem Verbraucher gegenüber dürfen die vereinbarten höheren Zinsen den typischerweise entstehenden Zinsschaden nicht übersteigen und der Vertrag muss dem Schuldner ausdrücklich erlauben, einen geringeren Schaden nachzuweisen.“

Nachträgliche Berechnung von Verzugszinsen möglich?

„Laut § 288 BGB ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Da einem also Verzugszinsen von Gesetzes wegen zustehen, können diese auch nachträglich noch gefordert werden.“

Der Kunde zahlt – aber nicht die Zinsen. Pech gehabt?

„Zinsen für eine Geldschuld für die Dauer des Verzugs sind gesetzlich verankert. Das gilt, ob einem Schuldner das nun passt oder nicht. Verzugszinsen stehen einem Gläubiger zu und dürfen eingefordert und unter Umständen auch vor Gericht geltend gemacht werden. Eine außergerichtliche Einigung wäre natürlich vorzuziehen. Wer unsicher ist und/oder Unterstützung braucht, sollte sich nicht scheuen, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro zu beauftragen, denn der Schuldner hat keine Verzugszinsen für ramponierte Nerven, schlaflose Nächte oder Kopfzerbrechen zu zahlen.“

Mehr Informationen zur Bremer Inkasso GmbH:

  • Bremer Inkasso GmbH

  • Leerkämpe 12

  • 28259 Bremen

  • Tel.: +49 (0)421-84106-0

  • Fax: +49 (0)421-84106-21

  • E-Mail: info@bremer-inkasso.de

  • www.bremer-inkasso.de

Mehr Informationen zur Bremer Inkasso GmbH:

    ********

    Infos via Klick!




    Newsticker

    • Hilti: Manuelle Planungsprozesse abgelöst mehr...

    • ProWaTec: 1. Fachtagung Industrielle Prozesswasser-Technologien mehr...

    • Rechtsformänderung: SCHUNK firmiert zukünftig als SCHUNK SE & Co. KG mehr...

    • Seco Tools: Smarte Services optimieren die Fertigung mehr...




    Interview

    • VDMA-Präsident Dr. Thomas Lindner: Kluge Politik statt Alternativloses Artikel, PDF

    • Zecha-Geschäftsführung mahnt zur Reform. Artikel, PDF

    • Der Ex-Hacker Marko Rogge warnt vor Wirtschaftsspionage. Artikel, PDF

    • Prof. Dr. Bernd Seeberger zum Demographieproblem. Artikel, PDF

    • Wolfgang Grupp zum Geheimnis, ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Artikel, PDF

    • Mehr Mut zum Unternehmertum propagiert Prof. Dr. Günter Faltin. Artikel, PDF

    • Die Abkehr von der Planwirtschaft mahnt Peter Schmidt, Präsident des DAV, an. Artikel, PDF

    • Erik S. Reinert weist nach, dass der Westen seine industrielle Basis verlieren wird. Artikel, PDF

    • Hermann Diebold gewährt Einblick in die Kunst, das Tausendstel Millimeter zu spalten. Artikel, PDF

    • Prof. Dr. Frank Endres erläutert, dass in der Oberflächentechnik viel Potenzial schlummert. Artikel PDF

    • Prof. Dr. Herwig Birg stellt klar, dass Einwanderung keine 1A-Chance ist. Artikel, PDF

    • Buchautor Gerd Maas erläutert, warum Erben gerecht ist Artikel, PDF

    • Prof. Dr. Ulrich Kutschera erläutert, warum die Gender-Ideologie gefährlich ist. Artikel, PDF

    • Dass die Abschaffung des Bargeldes keine Utopie ist, begründet Dr. Ulrich Horstmann. Artikel, PDF

    • Ob die Energiewende erfolgreich sein kann, erläutert Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke. Artikel, PDF

    • Warum die Bevölkerung Deutschlands im Vergleich zu den Bewohnern anderer EU-Länder nicht reich ist, erläutert der Bestseller-Autor Bruno Bandulet. Artikel, PDF

    • Warum sich Skizzen besser eignen, Informationen weiterzugeben, erläutert Prof. Dr. Martin J. Eppler. Artikel, PDF

    • Einblicke in die EDV-Gedankenwelt von Konrad Zuse gewährt sein Sohn, Prof. Dr. Horst Zuse. Artikel, PDF

    • Karl Hermann Künneth gibt Azubis Tipps, gut in die Ausbildung zu starten. Artikel, PDF




    Gastkommentar

    • Prof. Dr. Wihelm Hankel zum Euro-Rettungsschirm. Artikel, PDF

    • Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider zum ESM. Artikel, PDF

    • Dr. Udo Ulfkotte zum Neid auf Leistungsträger. Artikel, PDF

    • Dr. Katrin Sobania sieht Unrecht in der GEZ-Reform. Artikel, PDF

    • Für Dr. Holger Thuß ist die Energiewende ein einziges Fiasko. Artikel, PDF

    • Bezahlbare Energie mahnt Hans Jürgen Kerkhoff für den Werkstoff Stahl an. Artikel, PDF

    • VDA-Präsident Peter Schmidt lehnt die Einführung von Quoten ab. Artikel, PDF

    • Hans-Olaf Henkel, Mitglied des Europaparlaments, mahnt eine Abkehr vom Euro an. Artikel, PDF

    • Frank Schulz warnt vor einer Wettbewerbsverzerrung durch eine falsche CO2-Politik. Artikel, PDF

    • Hartmut Bachmann prangert die Machenschaften der US-Finanzindustrie an. Artikel, PDF

    • Fracking ist für Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel durchaus eine Zukunfts-Option. Artikel, PDF

    • Die Chemikalienverordnung Reach ähnelt für Edgar L. Gärtner dem Turmbau zu Babel. Artikel, PDF

    • Für die Abschaffung der Erbschaftsteuer macht sich Thilo Brodtmann stark. Artikel, PDF

    • Vor gefährlicher Narrenfreiheit bei Bio-Produkten warnt Prof. Dr. Hans-Jörg Jakobsen. Artikel, PDF

    • Weniger German Angst und mehr German Vernunft wünscht sich BDS-Präsident Friedrich Gepperth. Artikel, PDF

    • Rechtsanwalt Dr. Kerssenbrock prangert an, dass die EEG-Umlage Marktkräfte eliminiert. Artikel, PDF

    • Als zukunftsfeindlich geiselt Horst Audritz, Vorsitzender des Philologenverbandes Niedersachsen, die Politik der linken Landesregierung. Artikel, PDF

    • Matthias Enseling, Vorstand des Vecco e.V., beklagt, dass die EU-Kommission Europas Galvanik-Unternehmen bedroht. Artikel, PDF

    • Welche Gefahren von der Gender-Ideologie drohen, erläutert Prof. Dr. Ulrich Kutschera. Artikel, PDF

    • Wolf-Peter Korth, Geschäftsführer der ITC Logistik GmbH, begründet, warum der Kammerzwang reif für die Abschaffung ist. Artikel, PDF

    • Warum es keinen von Menschen gemachten Klimawandel gibt, erläutert der Physiker Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke Artikel, PDF

    • Warum das Volk nicht jeder ist, der in diesem Lande lebt, erläutert die Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach. Artikel, PDF

    • Warum in Sachen Feinstaub Angst und Hysterie völlig unbegründet sind, legt Dipl.-Ing. (FH) Raimund Leistenschneider dar. Artikel, PDF

    • Korrekturen hinsichtlich des DSGVO mahnt Nico Weinmann, FDP, MdL BW an. Artikel, PDF

    • Die Mängel der Ära Merkel legt Prof. Dr. Malcolm Schauf offen. Artikel, PDF




    Technische Museen

    • Das Auto & Technik Museum Sinsheim Artikel

    • Deutsches Technikmuseum Berlin Artikel

    • Auto- und Uhrenmuseum Schramberg Artikel

    • Technikmuseum Speyer Artikel

    • Der Atomkeller in Haigerloch Artikel

    • Das Industriemuseum Nürnberg Artikel

    • Die Heeresversuchsanstalt Peenemünde Artikel

    • Das Dornier-Museum in Friedrichshafen Artikel

    • Das Optische Museum in Jena Artikel

    • Das Deutsche Schiffahrtmuseum in Bremen Artikel

    • Das Eisenbahnmuseum in Bochum Artikel

    • Das Heinz Nixdorf Museumsforum in Paderborn Artikel

    • Das Luftfahrtmuseum in Wernigerode Artikel

    • Das Bergwerksmuseum RammelsbergArtikel

    • Das Konrad-Zuse-Museum in Hünfeld Artikel

    • Das Deutsche Dampflokomotiv-Museum in Neuenmarkt Artikel

    • Der PS.Speicher in Einbeck Artikel

    • Das Deutsche Röntgenmuseum in Remscheid Artikel

    • Das Deutsche Musikautomatenmuseum in Bruchsal Artikel

    • Das Deutsche Werkzeugmuseum in Remscheid Artikel

    • Das Waagenmuseum in Balingen Artikel




    Die Welt der Fachbücher

    • Materialwesen: Warum sank die Titanic? Artikel, PDF

    • Materialwesen: Wärmebehandlung des Stahls Artikel, PDF

    • Unternehmensgründung: Kopf schlägt Kapital Artikel, PDF

    • Normung: Einführung in die DIN-Normen Artikel, PDF

    • Studium: Handbuch Maschinenbau Artikel, PDF

    • Studium: Werkstofftechnik Maschinenbau Artikel, PDF

    • Konstruieren: Form- und Lagetoleranzen Artikel, PDF

    • Büroorganisation: Überleben in der Informationsflut Artikel, PDF

    • Qualitätsmanagement: Qualität ist und bleibt frei Artikel, PDF

    • Aus- und Weiterbildung: Technische Mechanik Artikel, PDF

    • Maschinenbau: Maschinenelemente 2 Artikel, PDF

    • Dienstleistung: Trainingsbuch Kundenkontakt Artikel, PDF

    • Präsentation: Der einfache Weg zum begeisternden Vortrag Artikel, PDF

    • Härten: Wärmebehandlung von Verzahnungsteilen Artikel, PDF

    • Präsentation: Sketching at Work Artikel, PDF

    • Automation: Sensoren im Einsatz mit Arduino Artikel, PDF

    • Office: OneNote 2016 Artikel, PDF

    • Ausbildung: Der Benimm-Leitfaden für Azubis Artikel, PDF

    • Leitfaden: Wissenschaftliche Arbeiten schreiben Artikel, PDF

    • Logistik: Kanban-EinführungArtikel, PDF

    • Buchführung: Mühelos zu den Grundlagen Artikel, PDF

    • Materialkunde: Metalllegierungen mit Formgedächtnis Artikel, PDF




    Interessante Artikel früherer Ausgaben




    Stellenbörse

    Einen passenden Arbeitsplatz oder die passende Ausbildungsstelle zu finden, ist alles andere als leicht. Daher gibt es auf Welt der Fertigung eine Stellenbörse, um zu verhindern, dass offene Stellen und Ausbildungsplätze unentdeckt bleiben. Mehr...




    Berufswahl

    Wer noch unentschlossen ist, welchen Beruf er nach der Schule ergreifen soll, ist bei Beroobi richtig. Hier werden viele Berufe in Text, Bild und Film ausführlich vorgestellt.

    Auch besondere Events, wie etwa die Worldskills, sind bestens geeignet, um sich über die Anforderungen unterschiedlicher Berufe zu informieren. Die Worldskills 2013 in Leipzig waren dazu besonders prädestiniert. Ein Artikel mit zahlreichen Bildern! Mehr...




    CNC-Kurse

    CNC-Maschinen mit SIM_WORK und einem iTNC 530-Simulator von Heidenhain ohne Angst gründlich programmieren lernen.

    SIM_WORK

    iTNC 530

    Sinumerik 820 T

    Indramotion MTX micro

    • Einführung in die MTX micro-Steuerung Artikel, PDF




    Stellenbörse

    Einen passenden Arbeitsplatz oder die passende Ausbildungsstelle zu finden, ist alles andere als leicht. Daher gibt es auf Welt der Fertigung eine Stellenbörse, um zu verhindern, dass offene Stellen und Ausbildungsplätze unentdeckt bleiben. Mehr...




    Office & Mehr




    Mathematik

    Klammern auflösen




    CAD-Kurs mit TurboCAD

    Skripte

    • Einstellen von TurboCAD PDF

    • 2D-Übungen PDF, Video

    • 3D-Zeichnen Einstieg PDF

    • 3D-Rotationskörper PDF

    • Erstellen von Freiformflächen PDF

    • 3D-Baugruppen zusammenbauen PDF

    • 3D-Normteile erstellen PDF

    • 3D-Text erstellen PDF




    FEM mit Z88Aurora




    Steuerungstechnik

    Video

    Excel-Übungsdateien




    Die Welt des Arduino




    Anzeige

    NAEB e.V. ist ein Zusammenschluss von Energiefachleuten mit langjährigen Erfahrungen. Sie wollen Politiker und Stromverbraucher aufklären, dass eine sichere und bezahlbare Versorgung mit „grünem“ Strom aus technischen Gründen nicht möglich ist. NAEB fordert: Schluss mit dem Experiment Energiewende. Sie treibt die Kosten hoch und die Industrie ins Ausland, ohne die CO2-Emissionen wesentlich zu senken.




    Interessante Links aus aller Welt

    Planwirtschaft: Jetzt kauft die EU Gas zentral ein
    Klartext: Der Philosoph und Publizist Richard David Precht äußert deutliche Kritik an der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock
    Fehlpolitik: Einwanderer en masse, aber kaum Fachkräfte
    Mangelwirtschaft: Der Wohnungsbau befindet sich im freien Fall
    Bargeldabschaffung: Der Weg in die Tyrannei
    Existenzvernichtung: Die Regierung treibt Menschen mit dem Heizungsgesetz in die Altersarmut
    Fehlannahme: "Das können die doch nicht machen ?!"
    Corona-Impfaktion: Eckart von Hirschhausen kassierte 71.400 Euro vom Staat
    Migrantenproblem: Vergewaltigungen in Nordrhein-Westfalen sind um ein Viertel gestiegen
    Hamburg: Hotelrechnung in Millionenhöhe für Flüchtlinge
    Bidens Tage sind gezählt: Die Geschichte um Hunters Laptop holt den US-Präsidenten ein
    Experte: „Die Grundsteuer ist eine willkommene Einnahmequelle“
    Nach Aschermittwochsrede: Söder lässt Staatsanwaltschaft gegen Gerald Grosz ermitteln
    Deep-State: Für Merkel-Enthüllung über Klimaproteste als Kriegswaffe spricht Facebook Sperren aus
    Eine Million durch Impfung gerettet? Demontage eines Gerüchts
    EU will „Ewigkeits-Chemikalien“ verbieten – Maschinenbau fürchtet um die Existenz
    Besonders tödliche Impfchargen wurden seltener verspritzt – wer wusste Bescheid?
    Wirtschaftsweise: So stark wird der Strompreis steigen
    Der Graichen-Clan: Das Lobby-Netz hinter Habecks Wärmepumpen-Gesetz
    EU: Kommissarin mit Korruptionsverdacht
    Gründer Filz: Graichen lässt Firma seines engsten Mitarbeiters fördern
    Wenige Tage nach dem Atomausstieg: Großer Blackout an der Berliner Charité
    Auch Wasserstoffrat betroffen: Filz-Affäre im Habeck-Ministerium weitet sich aus
    Urteil: Ungeimpfte haben Anspruch auf Entschädigung nach Quarantäne
    Politikversagen: 2,4 Millionen junge Erwachsene verfügen über keinen Berufsabschluss