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Daueraufträge immer im Blick behalten

Jährlich rund 28.000 Euro zurückgezahlt

Heute ist es kein Problem mehr, immer und überall mittels moderner Techniken die neusten Nachrichten abzufragen, die neusten Trends zu erfahren und tagesaktuell auf der Höhe der Zeit zu sein. Das gilt, nicht zuletzt dank des Onlinebankings, auch für den Bereich der Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber einmal Hand aufs Herz: Kontrolliert man selbst sorgfältig und regelmäßig alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto und würden einem fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchungen sofort auffallen? Wer das von sich behaupten kann, der hat bestimmt auch noch nie vergessen, einen Dauerauftrag zu kündigen, nachdem z. B. alle Raten für eine Anschaffung gezahlt waren, oder einen Dauerauftrag anzupassen, wenn sich z. B. dank niedriger Verbrauchswerte der monatliche Abschlag bei einem Energieversorger verändert hat.


„Daueraufträge einfach unverändert laufen zu lassen, das geschieht aber tatsächlich häufiger, als man glauben mag“, so die Erfahrung von Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Eigentlich könnte man meinen, dass gerade da, wo es um das eigene Geld geht, sehr genau hingesehen wird. Aber dem ist nicht so. Innerhalb der letzten sechs Jahre haben wir durchschnittlich pro Jahr an Schuldner 28.000 Euro zurückgezahlt, die auf Grund von Überzahlung bei uns eingegangen sind“, so Drumann. „Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Überzahlungen aus Daueraufträgen, die, sind sie erst einmal eingerichtet, zu wenig auf ihre Aktualität hin kontrolliert werden.

Haben wir im Auftrag eines Mandanten mit dessen Schuldner eine Vereinbarung treffen können, dass eine noch offene Forderung z. B. durch Ratenzahlungen getilgt wird, richtet der Schuldner häufig der Einfachheit halber einen Dauerauftrag bei der Bank ein. Ist die Forderung dann beglichen, wird nicht selten vergessen, den Dauerauftrag zu beenden. Meist weisen wir einen Schuldner sogar darauf hin, dass seine letzte Rate ansteht. Das ist besonders dann der Fall, wenn der ausstehende Restbetrag geringer ausfällt als die bisher überwiesenen Raten. Es kommt vor, dass wir sogar mehrmals anfragen müssen, wohin der überzahlte Betrag denn zurücküberwiesen werden soll“, fügt Drumann hinzu.

Überzahlung nach Schuldentilgung

„Wenn wir von Überzahlungen reden, dann handelt es sich dabei wohlgemerkt um Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem ein Schuldner seine Schuld komplett getilgt hat. Komplett bedeutet, der Gläubiger hat bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung vom Schuldner zu 100% erhalten. Ebenso hat der Schuldner auch alle Zinsen und Kosten, die dem Gläubiger durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden voll umfänglich gezahlt.

Vor einer Rückzahlung prüfen wir jedoch noch, ob der Gläubiger, unser Mandant, ggf. noch andere offene Forderungen gegen den Schuldner hat. Der Mandant muss der Rückzahlung zustimmen. Tut er dies, zahlen wir dem Schuldner den Überzahlungsbetrag zurück.“

Im eigenen Interesse um Forderungen kümmern

Ein Schuldner sollte sich immer mal wieder nach dem Stand der Forderung an ihn erkundigen und die Gesamtforderung im Auge haben. „Das gilt besonders für den Fall“, so Drumann, „dass auch Dritte auf die Forderung einzahlen, wie z. B. Familienangehörige oder Freunde, die dem Schuldner helfen wollen. Manchmal weiß aber die Linke nicht, was die Rechte tut.“

Forderungen und/oder Überzahlungen vorbeugen

„Es ist wichtig, grundsätzlich alle Briefe von Inkassounternehmen oder Anwälten sorgfältig zu lesen, sie zu prüfen, sie aufzuheben und unbedingt, wenn dies angezeigt ist, auch auf sie zu reagieren. Briefe erst gar nicht zu öffnen, in der Meinung, dann könne einem der Inhalt auch nichts anhaben, ist die denkbar schlechteste Vorgehensweise. Von ihr ist abzuraten! Eine ordnungsgemäße, aktuelle Buchhaltung ist das A und O für jeden Gewerbetreibenden. So beugt man Forderungen bzw. Überzahlungen am besten vor. Wachsamkeit und Sorgfalt im Umgang mit dem eigenem Geld ist aber ebenso auch für jede Privatperson wichtig“, fügt der Geschäftsführer nachdrücklich an.

Rücküberweisung ist selbstverständlich

„Als Inkassounternehmen sind wir Dienstleister und handeln im Auftrag. Diesen Auftrag und damit das in uns gesetzte Vertrauen nehmen wir sehr ernst! Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, den Schuldner auf seine Überzahlung hinzuweisen und das Geld entsprechend zurückzuüberweisen. Wir gehen davon aus, dass jeder seriöse Rechtsdienstleister so mit Fremdgeldern verfährt!

Im BDIU e. V. (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen), dem auch unser Unternehmen als Mitglied angehört, sind über 560 Mitgliedsunternehmen organisiert, die sich selbst hohe Qualitätsstandards gesetzt haben und sich einer strengeren Kontrolle unterziehen, als sie vom Gesetzgeber gefordert wird.“

Fazit

„Überzahlungen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der kostet und eigentlich unnötig wäre. Aber das Geld einfach behalten? Keine seriöse Arbeitsweise lässt auch nur den Gedanken daran zu!“ so der Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH abschließend.

Mehr Informationen zur Bremer Inkasso GmbH:

  • Bremer Inkasso GmbH

  • Leerkämpe 12

  • 28259 Bremen

  • Tel.: +49 (0)421-84106-0

  • Fax: +49 (0)421-84106-21

  • E-Mail: info@bremer-inkasso.de

  • www.bremer-inkasso.de

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